Das in der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) überprüft im Rahmen des KOB-Verfahrens, ob eine Praxissoftware die geforderten Interoperabilitätsstandards korrekt umsetzt. Gemäß § 387 SGB V ist ein erfolgreich abgeschlossenes KOB-Verfahren künftig Voraussetzung, damit Vertragsärzte und -zahnärzte ihre Leistungen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen können.
Die gematik veröffentlicht hierzu eine Positivliste aller zertifizierten Primärsysteme: Positivliste KOB-Zertifizierungen
Die Produkte der medatixx haben die KOB-Zertifizierung bereits erfolgreich durchlaufen. Damit sind diese Systeme offiziell abgesichert und können auch künftig ohne Einschränkungen in den Praxen eingesetzt werden.
